Infos an Geflügelhalter

Information für Geflügelhalter in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko

Sehr geehrte Geflügelhalterin / Sehr geehrter Geflügelhalter!

In den vergangenen Tagen wurden in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist daher nicht auszugehen. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, hat die Veterinärbehörde ab Donnerstag 20.11.2025 die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko in Österreich per Kundmachung ausgerufen.

Entsprechend der aktuellen Risikoabschätzung gelten in Tirol daher ab 20.11.2025 die Gemeinden entlang der Inntalfurche in den Bezirken Innsbruck-Land, Schwaz und Kufstein sowie die Stadt Innsbruck und die zwei am Achensee gelegenen Gemeinden Achenkirch und Eben am Achensee als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko.

In „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ muss Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. Der Subtyp (A)H5N1, der derzeit in Europa auftritt, ist schlecht an den Menschen angepasst und Erkrankungen wurden in Europa bislang nicht beobachtet, für den Menschen besteht keine Gefahr. Das Virus wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Geflügelhalter sollten beim Auftreten folgender Symptome an die Geflügelpest denken:

Massenerkrankung, hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln, schwere respiratorische Symptome (Atemnot), grünlich wässriger Durchfall, Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern, Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich, ausgeprägter Rückgang der Legeleistung, deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme, Mattigkeit, Fieber;

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Stadtmagistrat) zu informieren (Anzeigepflicht!).

 Weiterführende Information

HP „Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit KVG“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest)

HP AGES: Vogelgrippe - AGES

 

Mit freundlichen Grüßen!

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21.11.2025 11:21