Stellenausschreibung pädagogische Fachkraft

Symbolfoto

Bei der Gemeinde Stumm gelangt die Karenzstelle einer

gruppenleitenden pädagogischen Fachkraft

mit einem Beschäftigungsausmaß von 29 Wochenstunden inkl. Vor- und Nachbereitungszeit voraussichtlich ab November 2024 zur Besetzung.

Was dich erwartet:

·         Mitarbeit in einem engagierten und motivierten Team

·         Planung, Durchführung und Reflexion von pädagogischen Angeboten und Aktivitäten für Kinder

·         Moderne und gut ausgestattete Räumlichkeiten

Das solltest du mitbringen:

·         Abgeschlossene Ausbildung als Elementarpädagoge/in

·         Bereitschaft zum gruppenübergreifenden Arbeiten im Rahmen des offenen Konzepts

·         Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

·         Empathie, Geduld und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Kindern und deren Familien

Das wird dir geboten:

·         Mitwirken an der Entwicklung und Umsetzung einer pädagogischen Konzeption

·         Eine wertschätzende und unterstützende Arbeitsatmosphäre

·         Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

 

Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011, idgF, Entlohnungsschema ki1 mit einem Mindestentgelt von monatlich EUR 3.241,30 brutto bei Vollzeitbeschäftigung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen kann.

 

Bewerbungen samt aussagekräftigen Unterlagen (jedenfalls Lebenslauf mit Foto, Angabe bisheriger Tätigkeiten, Schulzeugnisse in Kopie, Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder eines EU-Mitgliedstaates, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse) sind bis spätestens

Freitag, 23. August 2024 – 12:00 Uhr

im Gemeindeamt 6275 Stumm, Dorfstraße 29 oder per mail an amtsleitung@stumm.gv.at einzubringen. Die Gemeinde Stumm behält sich vor, die Stelle bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu vergeben.

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetztes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

 

                                                                                                                                          Der Bürgermeister

                                                                                                                                             Ing. Franz Kolb

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05.08.2024 18:10