20.01.2026
Bei der Gemeinde Stumm gelangt die Karenzstelle einer
Assistenzkraft
mit einem Beschäftigungsausmaß von ca. 20 Wochenstunden ab sofort zur Besetzung.
Was dich erwartet:
· Förderung der Selbstständigkeit der Kinder sowie behutsame Hilfestellung beim Aufbau sozialer Verhaltensweisen und der Sprachentwicklung der Kinder
· Unterstützung der Entwicklung der Kinder in allen Bildungsbereichen
· Weiterbildung im Sinne des Tiroler Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und unserer Konzeption
Das solltest du mitbringen:
· Freude und Erfahrung bei der Arbeit mit Kindern
· Einfühlungsvermögen sowie ein wertschätzender Umgang mit Kindern und Erziehungsberechtigten
· Abgeschlossene Ausbildung zur Assistenzkraft
Das wird dir geboten:
· Beste Rahmenbedingungen mit großzügig und modern gestalteten Räumen
· Mitarbeit in einem kleinen und familiären Team in einer eingruppigen, ganztägigen und ganzjährig geführten Kinderkrippe
· Wertschätzendes Arbeitsumfeld
Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011, idgF, Entlohnungsschema VB d mit einem Mindestentgelt von monatlich EUR 2.480,10 brutto bei Vollzeitbeschäftigung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen kann.
Bewerbungen samt aussagekräftigen Unterlagen (jedenfalls Lebenslauf mit Foto, Angabe bisheriger Tätigkeiten, Schulzeugnisse in Kopie, Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder eines EU-Mitgliedstaates, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse) sind bis spätestens
Freitag, 20.02.2026 – 12:00 Uhr
im Gemeindeamt 6275 Stumm, Dorfstraße 29 oder per mail an amtsleitung@stumm.gv.at einzubringen.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetztes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.